FAHRSCHULE DUBOVSKY
AUTOFÜHRERSCHEIN
Hier beginnt deine neue Freiheit auf vier Rädern. Profitiere von unserer Erfahrung, mit der wir in den vergangenen Jahren Tausende FahrschülerInnen erfolgreich durch die Prüfung gebracht haben.
KLASSE: B (Dual)
DUALAUSBILDUNG
BegleiterInnen (max. 2 sind erlaubt), benötigen eine persönliche Beziehung zum Fahrschüler oder der Fahrschülerin. Der Führerschein der Klasse B muss seit 7 Jahren in Besitz sein (5 Jahre davon in Österreich) sowie die letzten 3 Jahre dürfen keine gröberen Verstöße gegen das Gesetz begangen worden sein.
Eine theoretische Einweisung in der Fahrschule (1 Stunde) für SchülerInnen und BegleiterInnen ist notwendig. Hierbei ist der Führerschein und bei getrenntem Wohnsitz der Meldezettel der Begleitperson mitzubringen.
Ärztliches Gutachten (€ 35,-)
Das ärztliche Gutachten wird direkt an den Arzt oder die Ärztin bezahlt. Die E-Card wird nicht berücksichtigt. Das Gutachten wird bereits zu Beginn der Ausbildung benötigt.
Erste-Hilfe-Kurs (€ 47,-)
Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden direkt an das Rote Kreuz entrichtet. Das Mitbringen des Bescheids eines bereits abgeleisteten Kurses ist für die Behörde notwendig.
Behördengebühren (€ 177,60)
Die Behördengebühren setzen sich zusammen aus € 11,- Theoriegebühren, € 60,- für die praktische Prüfung, € 46,10 für Ausstellung der Fahrbewilligung für Übungsfahrten und € 60,50 für die Erstausstellung der Scheckkarte des Führerscheins.
Mehrphasenausbildung (€ 399,-)
1 Perfektionsfahrt
Fahrsicherheitstraining
2 Perfektionsfahrt
Siehe: Weitere Informationen zur Mehrphasenausbildung
KLASSE: B
VOLLAUSBILDUNG
Ärztliches Gutachten (€ 35,-)
Das ärztliche Gutachten wird direkt an den Arzt oder die Ärztin bezahlt. Die E-Card wird nicht berücksichtigt. Das Gutachten wird bereits zu Beginn der Ausbildung benötigt.
Erste-Hilfe-Kurs (€ 47,-)
Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden direkt an das Rote Kreuz entrichtet. Das Mitbringen des Bescheids eines bereits abgeleisteten Kurses ist für die Behörde notwendig.
Behördengebühren (€ 131,50)
Die Behördengebühren setzen sich aus € 11,- Theoriegebühren, € 60,- für die praktische Prüfung und € 60,50 für die Erstausstellung der Scheckkarte des Führerscheins zusammen.
Mehrphasenausbildung (€ 399,-)
1 Perfektionsfahrt
Fahrsicherheitstraining
2 Perfektionsfahrt
Siehe: Weitere Informationen zur Mehrphasenausbildung
KLASSE: B (L17)
L17 AUSBILDUNG
BegleiterInnen (max. 2 sind erlaubt), benötigen eine persönliche Beziehung zum Fahrschüler oder der Fahrschülerin. Der Führerschein der Klasse B muss seit 7 Jahren in Besitz sein (5 Jahre davon in Österreich) sowie die letzten 3 Jahre dürfen keine gröberen Verstöße gegen das Gesetz begangen worden sein.
Eine theoretische Einweisung in der Fahrschule (1 Stunde) für SchülerInnen und BegleiterInnen ist notwendig. Hierbei ist der Führerschein und bei getrenntem Wohnsitz der Meldezettel der Begleitperson mitzubringen.
Ärztliches Gutachten (€ 35,-)
Das ärztliche Gutachten wird direkt an den Arzt oder die Ärztin bezahlt. Die E-Card wird nicht berücksichtigt. Das Gutachten wird bereits zu Beginn der Ausbildung benötigt.
Erste-Hilfe-Kurs (€ 47,-)
Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden direkt an das Rote Kreuz entrichtet. Das Mitbringen des Bescheids eines bereits abgeleisteten Kurses ist für die Behörde notwendig.
Behördengebühren (€ 166,60)
Die Behördengebühren setzen sich aus € 11,- Theoriegebühren, € 60,- für die praktische Prüfung, € 35,10 für Ausstellung der Fahrbewilligung für Ausbildungsfahrten und € 60,50 für die Erstausstellung der Scheckkarte des Führerscheins zusammen.
Mehrphasenausbildung (€ 299,-)
1 Perfektionsfahrt
Fahrsicherheitstraining
Siehe: Weitere Informationen zur Mehrphasenausbildung
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